Unsere Gleichstellungsgrundsätze

Die Max-Planck-Gesellschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, Frauen und Männer bei allen Entscheidungen in ihrer Verschiedenheit und Vielfalt zu berücksichtigen und Diskriminierung zu verhindern. Eine ausgewogene Beschäftigung beider Geschlechter und deren Chancengleichheit, sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden gefördert. Dafür sind alle Beschäftigten, insbesondere solche mit Vorgesetzen- und Leitungsaufgaben, verantwortlich.

Die Erreichung dieses Zieles soll durch die Anwendung der Grundsätze des Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes unterstützt werden.

Weiterhin setzt sich die Max-Planck-Gesellschaft für den Schutz vor sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ein.

Örtliche Gleichstellungsbeauftragte:

Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Beseitigung bestehender und die Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts in der Einrichtung zu fördern und zu überwachen.

Sie wirkt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen. Sie ist in Stellenausschreibungen und die Auswahlverfahren eingebunden.

In diesem Sinn hat sie auch Beratungs- und Unterstützungsfunktion für einzelne Beschäftigte.

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